
Mit der Exzellenzinitiative, dem Hochschulpakt 2020 und dem Pakt für Forschung und Innovation hat die Bundesregierung wesentliche Schritte zur Modernisierung des Wissenschaftssystems eingeleitet. Die Wissenschaftslandschaft hat dadurch erheblich an Profil gewonnen, der Wissenstandsstandort Deutschland ist attraktiver geworden.
Alle drei Maßnahmen sollen fortgeführt werden, damit das deutsche Wissenschaftssystem im Jahr 2020 zu den Top drei auf der Welt gehört. So haben es Bund und Länder im Rahmen der Qualifizierungsinitiative auf dem Bildungsgipfel im Oktober 2008 beschlossen.
Ziel der Bundesregierung ist es, die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Spitzenforschungszentren mit internationaler Ausstrahlung im Wettbewerb zu etablieren, sie für hervorragende Studierende und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland attraktiver zu machen und beste Voraussetzungen für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu schaffen. Dazu gehört eine angemessene personelle und infrastrukturelle Ausstattung von Forschung und Lehre. Darüber hinaus ist die Selbstständigkeit in Entscheidungs-, Managements- und Verwaltungsfragen von großer Bedeutung. Gleiches gilt für die Stärkung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Die Exzellenzinitiative ist ein neues Instrument zur Förderung der universitären Spitzenforschung. Für den Zeitraum von 2006 bis 2011 stehen 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung. In den ersten beiden Förderrunden ausgewählt wurden 39 Graduiertenschulen, 37 Exzellenzcluster und neun Zukunftskonzepte an 37 Hochschulen in 13 Bundesländern. Die positiven Effekte reichen weit über die im Wettbewerb erfolgreichen Universitäten hinaus. Unter anderem sind neue Kooperationsmodelle zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft entstanden. Die Exzellenzinitiative hat entscheidend zu einem schärferen Profil der Universitäten und zu forschungsfreundlichen Strukturen beigetragen. Das belegt ein Bericht, den die gemeinsame Kommission von Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) und Wissenschaftsrat im November 2008 vorgelegt hat.
Der Hochschulpakt 2020 von Bund und Ländern hat zum Ziel, die Studienanfängerquote auf 40 Prozent eines Jahrgangs zu steigern. Die Bundesregierung stellt 565 Millionen Euro bereit, damit die Hochschulen bis zum Jahr 2010 rund 91.000 zusätzliche Studierende aufnehmen können. In der Fortsetzung soll die Zahl der Studienanfänger bis zum Jahr 2015 um weitere 275.000 steigen - vor allem auch in den so genannten MINT-Fächern Mathematik, Ingenieur-, Natur- und Technikwissenschaften. Der Pakt zeigt bereits Wirkung: Die Zahl der Studienanfänger steigt seit 2007 wieder. Die Quote lag 2008 bei 39,3 Prozent.
Mit der zweiten Säule des Hochschulpakts wurden zudem Programmpauschalen eingeführt. Forschungsvorhaben, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt werden, erhalten einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent der Fördersumme. Die so genannte Overheadfinanzierung - 700 Millionen Euro in den Jahren 2007 bis 2010 - gibt den Hochschulen mehr Freiräume und stärkt damit die Forschung. Darüber wird das Potenzial von Spitzenkräften in der Wissenschaft verstärkt genutzt. Das Professorinnenprogramm zum Beispiel soll in den kommenden fünf Jahren rund 200 neue Stellen schaffen.
Der Pakt für Forschung und Innovation unterstützt die großen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen Helmholtz-Gemeinschaft (HFG), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Leibniz-Gemeinschaft (WGL) sowie Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Bund und Länder wollen den außeruniversitären Forschungseinrichtungen finanzielle Planungssicherheit geben und die Zuwendungen bis 2010 jährlich um mindestens drei Prozent steigern. Dafür haben die Wissenschafts- und Forschungsorganisationen zugesagt, ihre Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre zu steigern. Dies beinhaltet ein schärferes Profil, den Ausbau von Kooperationen mit der Wirtschaft, Wege zu neuen Forschungsfeldern sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und von Frauen auch in Leitungspositionen. Der Pakt für Forschung und Innovation zeigt bereits erste Erfolge. Dazu gehören die Steigerung der Doktorandenzahl in allen Wissenschaftsorganisationen, die Gründung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte und die Einführung der Leibniz-Humboldt-Professuren.
Mit der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" will die Bundesregierung die Attraktivität Deutschlands im internationalen Wettbewerb der Wissenschaftssysteme und Innovationsstandorte steigern. Im Rahmen eines bis 2010 befristeten Pilotprojekts erhalten die großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusätzliche Freiräume in der Bewirtschaftung ihrer Finanzmittel und beim Personal. Zugleich wird die Grundlage für eine aufgaben- und ergebnisbezogene Steuerung der Forschungseinrichtungen geschaffen, die von einem wissenschaftsadäquaten Controlling begleitet sein muss. Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) betont in ihrem Gutachten 2009 die richtige Zielsetzung der Initiative. Sie empfiehlt, die Autonomie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen weiter zu stärken und die Budgetverantwortung auf die Einrichtungen zu übertragen.
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(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)