ForschungsprämieZwei für die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen

Die Antragsfrist endete am 30.09.2009

Wer kann die ForschungsprämieZwei beantragen?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige, gemeinnützige, außerhochschulische Forschungseinrichtungen, die nicht durch Bund und Länder gemeinsam finanziert werden
Zur Förderrichtlinie ForschungsprämieZwei

Wie hoch ist die ForschungsprämieZwei?

Die Prämienhöhe beträgt 25 Prozent des Nettovolumens des FuE-Auftrags (maximal 100.000 Euro pro FuE-Auftrag)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die ForschungsprämieZwei kann beantragt werden, wenn

  • ein FuE-Auftrag ab dem Stichtag 01.01.2007 kontrahiert wurde,
  • der FuE-Auftrag für Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten durchgeführt wurde,
  • der FuE-Auftrag über 10.000 Euro lag und zu marktkonformen Bedingungen vergütet wurde.
  • die Laufzeit des FuE-Auftrags zwei Jahre nicht überstieg,
  • für den FuE-Auftrag sowohl auf Auftragnehmerseite als auch auf Auftraggeberseite keine öffentliche Förderung beantragt oder gewährt wurde,
  • der FuE-Auftrag durch Personal der Forschungseinrichtung durchgeführt wurde.

Das Antragsverfahren

  1. Ankündigung des Vertragsabschlusses eines FuE-Auftrages mit einem KMU beim  Projektträger
  2. Antrag auf Forschungsprämie innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung (inkl. Zahlungseingang) des FuE-Auftrages. Eine Bündelung mehrerer Ankündigungen zu einem Antrag ist möglich

    Antragsunterlagen:
    1. Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA),
    2. Anlagen zum Antrag,
    3. Rechnungskopie und Zahlungsnachweis des FuE-Auftrags,
    4. Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamts und, falls gegeben, eine Erklärung zur Grundfinanzierung.
  3. Auszahlung der Prämienmittel erfolgt in einer Summe zu Beginn des beantragten Vorhabens. Bei Vorhaben, die länger als ein Jahr dauern, verteilt sich die Auszahlung auf den Bedarf der jeweiligen Haushaltsjahre.

Anträge können laufend bis zum 30.09.2009 gestellt werden.

Was kann mit der Prämie gefördert werden?

Die ForschungsprämieZwei kann für neue, zusätzliche Vorhaben über die gesamte Bandbreite von Forschung und Entwicklung - mit dem Ziel eines verbesserten Wissens- und Technologietransfers - im nicht-wirtschaftlichen Bereich verwendet werden. Der folgende Leitfaden soll Ihnen als Ideengeber dienen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie jederzeit über den Projektträger Jülich:

  1. Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers
    1. Strategieentwicklung - z. B. Positionierung/Fokussierung der Einrichtung bei verwertungsnahen/exzellenten Forschungsthemen
    2. FuE-Vorhaben zum Aufgreifen neuer Forschungsfelder, zur Erweiterung des Wissens und der Schließung von Lücken für Kooperationsaktivitäten
    3. Steigerung der Kooperationskompetenzen durch Weiterentwicklung von Technologietransfer-Strukturen
  2. Verbesserung der Maßnahmen zum Schutz und zur Verwertung von FuE-Ergebnissen
    1. Validierung von FuE-Ergebnissen
    2. Entwicklung von Schutzrechtsstrategien/Lizenzierungsstrategien zum Schutz von Wissen
  3. Verbesserung der technischen und technologischen Basis für eine verstärkte FuE-Tätigkeit mit breiten wirtschaftlichen Anwendungsmöglichkeiten
    1. Einrichtungsinterne technische Durchführbarkeitsstudien
    2. Entwicklung von sektor- bzw. technologiebezogenem Know-how
  4. Stärkung und Erweiterung der anwendungs- und kooperationsorientierten Kompetenzen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    1. Fachspezifische Weiterbildungsprojekte für wissenschaftliche und wissenschaftlich-technische Mitarbeiter für eine weitere Qualifizierung der Humanressourcen
    2. Schulung in der Gestaltung von Kooperationsabkommen und -verhandlungen
  5. Verbesserung der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Forschung
    1. Steigerung der überregionalen Forschungskooperationen sowie verstärkte Vernetzung mit der öffentlichen Forschung
    2. Fachspezifische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
    3. Verbreitung von Forschungsergebnissen auf wissenschaftlichen Tagungen, Symposien und Workshops

Die ForschungsprämieZwei darf nicht für die Finanzierung von FuE-Aufträgen der Wirtschaft sowie für eigene wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden.

Die Forschungsprämie ist innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung zu verwenden.

Ideen zünden TV

Mit Neugier fängt alles an! Jetzt öffnen Deutschlands Hightech-Labore ihre Tore. Ideen zünden-TV, der Web-Kanal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, berichtet exklusiv über die innovativsten und wegweisendsten Technologien der Zukunft. Denn Forschung lohnt sich für uns alle!

Dokumente

Publikationen

  • Die ForschungsprämieZwei

    Titelbild der Publikation

    für gemeinnützige Forschungseinrichtungen

    2007, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 30310

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 262,4 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/die_forschungspraemie_zwei_flyer.pdf)

Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)

Ansprechpartner

  • Forschungszentrum Jülich GmbH, PtJ

    • PT Forschungsprämie
    • Dr. Gesa Gordon
    • Zimmerstraße 26-27
    • 10969 Berlin
    • Telefonnummer: 030 20 199-513
    • Faxnummer: 030 20 199-470
    • E-Mail-Adresse: ptj-forschungspraemie@fz-juelich.de
    • Homepage: http://www.fz-juelich.de/ptj/forschungspraemie