
Mit der Förderung innovativer und ressourcenschonender Produkte und Technologien bei der öffentlichen Beschaffung gibt die Bundesregierung gerade jungen innovativen Unternehmen die Chance, ihre neuen Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen und somit wichtige Referenzprojekte zu erhalten, die ihnen die Gewinnung weiterer Kunden erleichtert. Aus diesem Grund haben sich mehrere Ressorts der Bundesregierung gemeinsam auf eine verstärkte Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung verständigt.
Der Staat ist mit einem Einkaufsbedarf von rund zwölf Prozent des Bruttoinlandsprodukts ein großer Auftraggeber. Mehrere Ressorts der Bundesregierung mit hohem Beschaffungsvolumen haben sich in einer gemeinsamen Erklärung dafür ausgesprochen, bei Ausschreibung und Einkauf in der Verwaltung konsequent auf neue und ressourcenschonende Produkte und Technologien zu setzen. Dabei werden die Möglichkeiten des geltenden Vergaberechts genutzt. Das gibt Impulse für Innovationen. Zudem will die Bundesregierung mit der Neufassung des § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen klarstellen, dass zusätzliche Anforderungen - unter anderem auch in Bezug auf innovative Lösungen - an die Auftragnehmer gestellt werden können.
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09.06.2010(URL: http://www.bmbf.de/press/2877.php)mehr
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